Herrmann Marketing (Einzelunternehmung)
Bitzengarten 16, 56237 Nauort
Inhaber: Mirko Herrmann
USt-IdNr.: DE200573825
Stand: 01.01.2026
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Herrmann Marketing (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden über Beratungs-, Konzeptions-, Kreativ-, Umsetzungs-, Betreuungs-, Software-, Plattform- und sonstige Agenturleistungen.
1.2 Das Angebot der Agentur richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2.1 Gegenstand des Vertrags sind die im Angebot, in der Leistungsbeschreibung, im Projektplan, Bestellformular oder in sonstigen Vertragsunterlagen konkret bezeichneten Leistungen.
2.2 Die Agentur erbringt insbesondere folgende Leistungen:
2.3 Die Agentur schuldet, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als Werkleistung vereinbart, keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Umsätze, Rankings, Leadzahlen, Conversion-Raten oder sonstigen geschäftlichen Ergebnisse geschuldet.
2.4 Angaben zu Funktionen, Einsatzmöglichkeiten, technischen Voraussetzungen oder Integrationen von Softwarelösungen stellen Leistungsbeschreibungen dar, jedoch keine selbständige Garantie, es sei denn, eine Garantie wird ausdrücklich schriftlich erklärt.
2.5 Die Agentur ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter, Unterauftragnehmer und externer Plattformen zu bedienen.
3.1 Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.2 Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
3.3 Maßgeblich für Umfang und Inhalt der Leistungen sind die jeweils zuletzt einvernehmlich festgelegten Vertragsunterlagen.
4.1 Der Kunde stellt der Agentur alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben, Ansprechpartner und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, von ihm bereitgestellte Inhalte, Daten, Bilder, Texte, Bewertungen, Kennzeichen, Logos und sonstige Materialien auf ihre rechtliche Zulässigkeit, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte, zu prüfen oder prüfen zu lassen.
4.3 Der Kunde stellt sicher, dass er zur Nutzung und Weitergabe der von ihm bereitgestellten Inhalte an die Agentur berechtigt ist.
4.4 Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zulasten der Agentur. Vereinbarte Termine verschieben sich angemessen. Zusätzlicher Aufwand kann nach Aufwand berechnet werden.
4.5 Soweit für die Nutzung oder Implementierung von Drittplattformen, Domains, Hosting, CRM, Werbekonten, API-Schnittstellen oder Softwarelösungen Zugänge des Kunden erforderlich sind, bleibt der Kunde für deren laufende Bereitstellung und Berechtigung verantwortlich.
5.1 Leistungstermine und Projektzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden und der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt hat.
5.2 Die Agentur ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
5.3 Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden bedürfen der Abstimmung. Soweit hierdurch zusätzlicher Aufwand entsteht, kann die Agentur eine Anpassung von Vergütung, Zeitplan und Leistungsumfang verlangen.
5.4 Bei Dauerschuldverhältnissen, Software- oder Plattformleistungen ist die Agentur berechtigt, Leistungen weiterzuentwickeln, technisch anzupassen oder durch gleichwertige Funktionen zu ersetzen, soweit die geschuldete Kernleistung hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
6.1 Soweit Leistungen werkvertraglichen Charakter haben, insbesondere individuelle Websites, Landingpages, Copytexte, Designs, Automationen oder sonstige individuell herzustellende Ergebnisse, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde.
6.2 Die Agentur kann dem Kunden die Leistung zur Abnahme oder Freigabe in Textform bereitstellen und eine angemessene Frist zur Prüfung setzen.
6.3 Die Leistung gilt als abgenommen, wenn
6.4 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
6.5 Soweit der Kunde Zwischenergebnisse, Entwürfe, Texte, Designs, Seiten, Automationen, Kampagnenelemente, Freigabestände, technische Konfigurationen oder sonstige Teilleistungen prüft und freigibt, gilt die jeweilige Freigabe als Bestätigung, dass das freigegebene Arbeitsergebnis im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Spätere Einwendungen gegen bereits freigegebene Punkte sind ausgeschlossen, soweit sie bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar gewesen wären und nicht auf nachträglichen Änderungen oder arglistigem Verschweigen eines Mangels beruhen.
6.6 Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel, Abweichungen oder Beanstandungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen ab Bereitstellung, Freigabeaufforderung, Veröffentlichung oder Kenntniserlangung, in Textform und konkret zu rügen. Unterlässt der Kunde eine fristgerechte und hinreichend konkrete Rüge, gilt die jeweilige Leistung insoweit als vertragsgemäß genehmigt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
6.7 Die vorbehaltlose Zahlung einer Rechnung stellt für sich genommen kein selbständiges deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar. Sie ist jedoch ein gewichtiges Indiz dafür, dass die bis zur Rechnungsstellung erbrachten und für den Kunden erkennbaren Leistungen nicht beanstandet wurden, sofern der Kunde hierzu laufend Einblick in Leistungsstände, Freigaben, Reportings oder Ergebnisse hatte.
7.1 Es gilt die im Angebot oder in der Preisliste vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
7.2 Die Agentur ist berechtigt, Vorschüsse, Einmalzahlungen, Meilensteinzahlungen, monatliche Pauschalen oder nutzungsbezogene Vergütungen zu verlangen.
7.3 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort ohne Abzug fällig.
7.4 Bei wiederkehrenden Leistungen sind die Entgelte jeweils im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum fällig.
7.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
7.6 Die Agentur ist bei Zahlungsverzug berechtigt, nach vorheriger Ankündigung Leistungen zurückzuhalten, Zugänge zu sperren oder die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen auszusetzen, soweit berechtigte Interessen des Kunden hierdurch nicht unzumutbar verletzt werden.
7.7 Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung steht dem Kunden nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder entscheidungsreifen Gegenforderungen zu.
8.1 Einmalige Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Zahlung.
8.2 Dauerschuldverhältnisse, insbesondere Betreuungs-, Software-, Hosting-, Review-Management-, Website-Builder-, E-Mail-Marketing-, Automations- und Chatbot-Leistungen, laufen für die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit.
8.3 Dauerschuldverhältnisse haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern sie nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden. Der jeweilige Abrechnungszeitraum wird in der Rechnung ausgewiesen.
8.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.5 Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
9.1 Vorbehaltlich vollständiger Zahlung räumt die Agentur dem Kunden an individuell erstellten Arbeitsergebnissen die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
9.2 Eine Übertragung ausschließlicher, übertragbarer oder unterlizenzierbarer Rechte bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
9.3 An Konzepten, Strategien, Story-Systemen, Frameworks, Vorlagen, Templates, Prompts, Strukturen, Methoden, Schulungsunterlagen, Masterclass-Inhalten, Softwarebestandteilen, Modulen, Bibliotheken und sonstigem Know-how der Agentur verbleiben sämtliche Rechte bei der Agentur, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
9.4 Der Kunde erhält an bereitgestellten Software-, Plattform- oder Drittanbieterlösungen nur die im jeweiligen Vertrag vorgesehene, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsposition für die Vertragslaufzeit und im vereinbarten Umfang.
9.5 Der Kunde darf Software, Plattformen oder bereitgestellte Systemzugänge weder vervielfältigen, dekompilieren, zurückentwickeln, weiterverkaufen, vermieten, unterlizenzieren oder Dritten außerhalb des vertraglich vereinbarten Zwecks zugänglich machen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich zulässig ist oder ausdrücklich erlaubt wurde.
9.6 Soweit Open-Source-, Drittanbieter- oder Plattformbestandteile eingesetzt werden, gelten ergänzend deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
10.1 Soweit die Agentur dem Kunden Software-, SaaS-, Website-Builder-, Web-Content-Management-, Review-Management-, E-Mail-Marketing-, Chatbot-, KI- oder sonstige Plattformleistungen bereitstellt, vermittelt oder als Reseller anbietet, schuldet die Agentur die im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung beschriebene Bereitstellung, Konfiguration, Betreuung oder Zugangsermöglichung im vereinbarten Umfang.
10.2 Die Agentur schuldet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht die Entwicklung einer eigenen Software oder die Übertragung von Rechten an der zugrunde liegenden Drittsoftware. Soweit Leistungen auf Software- oder Plattformlösungen von Partnern oder Drittanbietern beruhen, erhält der Kunde nur die Nutzungs- und Leistungsposition, die der Agentur ihrerseits vom jeweiligen Anbieter eingeräumt wurde und die vertraglich an den Kunden weitergegeben werden darf.
10.3 Eine bestimmte permanente Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder Eignung für einen vom Kunden vorausgesetzten Sonderzweck wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
10.4 Wartungen, Updates, Upgrades, Sicherheitsmaßnahmen, technische Änderungen, Preisänderungen der Vorlieferanten oder vorübergehende Einschränkungen können aufgrund der eingesetzten Partner- und Drittplattformen erforderlich sein. Soweit zumutbar, wird die Agentur diese unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden durchführen oder an den Kunden weitergeben.
10.5 Die Agentur ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise über technische Partner, Hosting-Dienstleister, KI-Anbieter, Kommunikationsplattformen, E-Mail-Marketing-Anbieter, CRM-, CMS- oder Website-Builder-Anbieter zu erbringen.
10.6 Soweit Leistungen von Drittanbietern abhängig sind, übernimmt die Agentur keine Gewähr dafür, dass Drittanbieter ihre Leistungen jederzeit unverändert fortführen. Bei Wegfall, Einstellung, wesentlicher Änderung oder Einschränkung von Drittleistungen ist die Agentur berechtigt, die Leistung entsprechend anzupassen, durch eine wirtschaftlich und technisch zumutbare Alternativlösung zu ersetzen oder den betroffenen Leistungsteil aus wichtigem Grund zu kündigen, sofern die Fortführung unter unveränderten Bedingungen für die Agentur unmöglich oder unzumutbar wird.
10.7 Der Kunde ist verpflichtet, Zugänge vertraulich zu behandeln, Missbrauch zu verhindern und die Agentur unverzüglich über Sicherheitsvorfälle oder unbefugte Nutzungen zu informieren.
10.8 Die Agentur ist berechtigt, Inhalte, Konten oder Nutzungen des Kunden vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, erhebliche Sicherheitsrisiken, Missbrauch, Zahlungsverzug oder Verstöße gegen den Vertrag oder zwingende Vorgaben von Vorlieferanten bestehen.
10.9 Soweit die Agentur Hosting- oder Domainleistungen als Reseller oder über Vorlieferanten bereitstellt, gelten ergänzend die technischen, registrierungsbezogenen und administrativen Bedingungen des jeweiligen Vorlieferanten oder der zuständigen Vergabestellen. Die Agentur schuldet insoweit keine über den eigenen Leistungsanteil hinausgehende Einflussnahme auf Vergabestellen, Registries, Registrare oder Vorlieferanten.
10.10 Soweit die Agentur Softwarezugänge oder Accounts für den Kunden beschafft, vermittelt oder verwaltet, endet mit Beendigung des Vertrags auch die Pflicht der Agentur zur weiteren Administration, Bereitstellung oder Betreuung, soweit keine abweichende Exit-Regelung vereinbart wurde.
11.1 Bei KI-gestützten Leistungen, insbesondere Chatbots, Text-, Analyse-, Automations- oder Content-Funktionen, können Ergebnisse technisch bedingt unvollständig, fehlerhaft oder ungeeignet sein. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Ergebnisse vor ihrer produktiven, rechtlichen, medizinischen, finanziellen, werblichen oder sonst erheblichen Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen.
11.2 Die Agentur schuldet keine inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit KI-generierter Ergebnisse, soweit sie diese nicht ausdrücklich individuell geprüft und freigegeben hat.
11.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, KI-Ausgaben vor Veröffentlichung, Außendarstellung oder Kundenkommunikation auf Richtigkeit, Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit zu kontrollieren.
11.4 Soweit der Kunde eigene Daten, Inhalte oder Prompts in KI-Systeme eingibt, bleibt er für deren rechtliche Zulässigkeit verantwortlich.
12.1 Soweit die Agentur Systeme oder Leistungen zum Bewertungsmanagement, zur Kommunikation mit Endkunden, zur Veröffentlichung von Inhalten oder zur Leadgenerierung bereitstellt, ist der Kunde allein dafür verantwortlich, dass die hierüber erfolgenden Inhalte, Prozesse und Maßnahmen rechtmäßig sind.
12.2 Die Agentur ist nicht verpflichtet, vom Kunden oder von Endnutzern eingestellte Inhalte rechtlich zu prüfen.
12.3 Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung vom Kunden bereitgestellter Inhalte, Daten oder Anweisungen beruhen, es sei denn, die Agentur hat die Rechtsverletzung zu vertreten. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
13.1 Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien – soweit rechtlich erforderlich – eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
13.2 Der Kunde bleibt, soweit keine abweichende gesetzliche oder vertragliche Rollenverteilung vereinbart ist, für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die Erfüllung von Informationspflichten, Einwilligungen und die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der an die Agentur übermittelten Daten verantwortlich.
13.3 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass durch ihn eingesetzte Inhalte, Formulare, Tracking-, CRM-, Bewertungs-, Chatbot- und Kommunikationsprozesse datenschutzkonform ausgestaltet sind. Eine rechtliche Prüfung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde.
Die Agentur ist berechtigt, den Kunden unter Verwendung von Firma, Logo und einer allgemein gehaltenen Leistungsbeschreibung als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigtem Interesse in Textform widerspricht oder ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
15.1 Für Mängel an werkvertraglichen Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
15.2 Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung anzuzeigen.
15.3 Beanstandungen müssen den gerügten Mangel so konkret beschreiben, dass eine Überprüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung möglich ist. Pauschale Beanstandungen genügen nicht.
15.4 Bei Software- und Plattformleistungen gilt ein Mangel nur dann als gegeben, wenn die vereinbarte Kernfunktion erheblich beeinträchtigt ist und der Mangel reproduzierbar oder nachweisbar ist.
15.5 Unerhebliche Abweichungen, bloße Komforteinbußen, optische Nuancen oder Beeinträchtigungen, die auf Drittanbietersysteme, Browser, Endgeräte, Netze, APIs oder vom Kunden veränderte Umgebungen zurückzuführen sind, begründen keinen Mangel.
15.6 Mängelrechte des Kunden bestehen nicht, soweit der Kunde Arbeitsergebnisse, Konfigurationen, Inhalte oder Veröffentlichungen freigegeben, produktiv genutzt oder trotz Kenntnis wesentlicher Umstände vorbehaltlos verwendet hat und der gerügte Umstand für ihn bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar war. Zwingende gesetzliche Rechte bei arglistigem Verschweigen oder vorsätzlichem Verhalten bleiben unberührt.
16.1 Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
16.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
16.3 Im Übrigen ist die Haftung der Agentur bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
16.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
16.5 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverluste, Reputationsschäden oder ausgebliebene wirtschaftliche Erfolge besteht bei einfacher Fahrlässigkeit nur, soweit solche Schäden typischerweise vorhersehbar und von Ziffer 16.2 umfasst sind.
16.6 Zwingende gesetzliche Haftungen bleiben unberührt, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie.
17.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlich vorgesehenen Verjährungsbeginn.
17.2 Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
18.1 Die Parteien behandeln sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
18.2 Hiervon ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur.
19.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
19.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
1. Das Programm ist eine kombinierte Beratungs-, Umsetzungs- und Systemleistung in drei Modulen („Klarheit“, „Fokus“, „Wachstum“).
2. Inhalte, Reihenfolge und konkrete Maßnahmen innerhalb der Module können an die Situation des Kunden angepasst werden.
3. Strategische Empfehlungen, Positionierung, Storyentwicklung, SEO-, Website-, Chatbot-, Formular- und CRM-Maßnahmen stellen kein Erfolgsversprechen dar.
4. Soweit im Rahmen des Programms Drittsoftware eingesetzt wird, gelten ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Drittanbieter.
5. Der Kunde ist für die rechtliche Prüfung seiner Außendarstellung, Werbeaussagen, Pflichtangaben, Datenschutzhinweise, Einwilligungen und vertriebsbezogenen Prozesse selbst verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich eine rechtliche Prüfung beauftragt wurde.
1. Die Masterclass, Story-Script-Leistungen und KI-gestützten Content- bzw. Konzeptfunktionen sind urheberrechtlich und vertragsrechtlich geschützt.
2. Zugänge sind personenbezogen und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
3. Eine Aufzeichnung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung von Schulungsinhalten, Unterlagen, Prompts, Frameworks oder Sessions ist ohne Zustimmung der Agentur unzulässig.
4. Review-Sessions, Feedbacks und Besprechungen dienen der fachlichen Unterstützung; ein bestimmter Lernerfolg oder Geschäftserfolg wird nicht geschuldet.
5. KI-gestützte Inhalte dienen der Unterstützung und müssen vor Nutzung eigenverantwortlich geprüft werden.
1. Die Agentur bietet bestimmte Software- und Plattformleistungen als Reseller, Vermittler, Implementierungspartner oder betreuender Dienstleister an, insbesondere im Bereich Website-/Web-Content-Management, Website-Builder, KI-Chatbot, Review-Management, Hosting sowie E-Mail-Marketing.
2. Vertragsgegenstand ist nicht die Herstellung eigener Software für den Kunden, sondern die Bereitstellung, Konfiguration, Betreuung, Verwaltung oder vertragsgemäße Weitergabe von Leistungen Dritter im vereinbarten Umfang.
3. Art, Umfang und Bestand der Nutzungsmöglichkeiten richten sich nach dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung sowie ergänzend nach den technischen und lizenzrechtlichen Vorgaben des jeweiligen Vorlieferanten.
4. Änderungen, Einschränkungen, Preisanpassungen, Funktionsänderungen oder Einstellungen durch Vorlieferanten bleiben vorbehalten, soweit die Agentur hierauf keinen bestimmenden Einfluss hat. Die Agentur wird berechtigte Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.
5. Soweit Accounts, Lizenzen, Domains, Hosting- oder Softwareinstanzen über die Agentur laufen, verbleiben Administration, technische Steuerung und gegebenenfalls auch die vertragliche Anbindung beim jeweiligen System im Rahmen der vereinbarten Leistung grundsätzlich bei der Agentur oder dem Vorlieferanten, sofern nicht ausdrücklich eine Übertragbarkeit oder Herausgabe vereinbart wurde.
6. Ein Anspruch auf Quellcodeherausgabe, Systemoffenlegung, Migration, Export oder Übertragung auf einen anderen Anbieter besteht nicht, sofern dies nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde und technisch sowie rechtlich überhaupt möglich ist.
7. Bei Vertragsende enden Nutzungs-, Verwaltungs- und Betreuungsleistungen der Agentur im vertraglich vorgesehenen Umfang. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass die Agentur ohne gesonderte Vereinbarung Migrations-, Export-, Übergabe- oder Umstellungsleistungen erbringt.
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